01/
Ich bin krank, muss ich trotzdem einrücken?
Ja, man muss einrücken auch wenn man ein Arztzeugnis hat. Ausgenommen ist nur wenn man nicht Transportfähig ist. Beim Appel muss man sich dann beim Kommandanten oder Fourier melden, welcher entscheidet, wie weiter vorgegangen wird (Entlassung, Arztbesuch etc.).
02/
Ich kann an einem Tag nicht teilnehmen, wem muss ich das sagen?
Es besteht Einrückungspflicht, das heisst Sie müssen am Dienstanlass teilnehmen. Falls Sie an einem Tag verhindert sind, müssen Sie vor dem Dienstanlass ein Gesuch beim AMZ stellen. Solange dieses noch nicht bewilligt wurde, gilt die Einrückungspflicht.
03/
Ich habe mein Dienstbüchlein vergessen. Was nun?
Läuft der WK noch, dann kann man es bis spätestens Freitag Mittag im KP abgeben.
Ist der WK beendet, kann man das DB zum AMZ nach Chur zwecks nachtragen senden. Bitte vorher telefonisch melden.
Falls der Dienstanlass nicht eingetragen wurde, haben Sie keine Möglichkeit zu beweisen, dass Sie am Dienstanlass teilgenommen haben. Dadurch ist auch ein Rekurs gegen eine Militärpflichtersatzrechnung nicht möglich.
04/
Ich habe mein DB verloren, wo bekomme ich ein neues?
Melden Sie sich auf dem KP beim Fourier. Er wird Ihnen ein Formular zum Nachbestellen abgeben. Sonst melden Sie sich beim AMZ.
05/
Ich fühle mich während dem Dienst plötzlich unwohl, was muss ich machen?
Dann müssen Sie sich umgehend bei Ihrem direkten Vorgesetzten melden. Dieser wird Kontakt mit der Leitung des Dienstanlasses aufnehmen und unverzüglich die notwendigen Schritte einleiten. Gehen Sie nicht ohne Absprache vom Arbeitsplatz weg und gehen Sie auch nicht zu Ihrem Hausarzt, andernfalls werden die Kosten nicht von der Militärversicherung übernommen.
06/
Ich kann am Zivilschutzdienst am besagten Datum nicht teilnehmen, was muss ich tun?
Schutzdienstpflichtige können in nachweislich begründeten Fällen mit dem entsprechenden Formular ein Dienstverschiebungs- oder Urlaubsgesuch einreichen. Das Formular finden Sie hier.